Datenschutz & DigitalesVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2022/1925
DMA im Amtsblatt veröffentlicht: Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor
VO (EU) 2022/1925, EU
Die am 14.09.2022 erlassene Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft und gilt ab dem 02.05.2023. Sie verpflichtet als 'Torwächter' benannte Betreiber zentraler Plattformdienste u. a. zu Interoperabilität (auch bei NFC-/Zahlungsfunktionen), verbietet Selbstbegünstigung und schreibt fairen Zugang zu App Stores und Suchmaschinen vor.
- 02.05.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Gesetz über digitale Märkte (DMA)
Pflichten für große Digitalplattformen, die als 'Torwächter' benannt werden: Interoperabilität (u. a. NFC-/Zahlungsfunktionen), Verbot der Selbstbegünstigung und fairer Zugang zu App Stores und Suchmaschinen – relevant für Zahlungsdienstleister und Finanzunternehmen mit eigenen digitalen Plattformen.
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