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EU-Amtsblatt

RL (EU) 2022/2555, BSIG ↗, EU+DE

NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit

8 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 06.01.2026seit 24.07.2015

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NIS2 weitet die europäischen Cybersicherheitspflichten auf deutlich mehr Sektoren und Unternehmen aus und unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Verlangt werden Risikomanagementmaßnahmen nach dem Stand der Technik, Lieferkettensicherheit und eine gestufte Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das NIS2-Umsetzungsgesetz im BSI-Gesetz; die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Billigung und Überwachung der Maßnahmen. Für Finanzunternehmen gilt der Grundsatz, dass DORA als spezielleres Regime vorgeht.

06.01.2026
MeldungBSI

BSI-Portal für NIS-2-Registrierung freigeschaltet

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues BSI-Portal freigeschaltet, welches den zweiten Schritt der NIS-2-Registrierung darstellt. Unternehmen müssen sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ anmelden und anschließend im BSI-Portal registrieren. Das Portal dient der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und dem Austausch von Cybersicherheitsinformationen.

Original öffnen: bsi.bund.de ↗
05.12.2025
05.12.2025
05.12.2025
27.12.2022
27.05.2021
GesetzBundesrechtBGBl. 2021 I S. 1122

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verkündet

Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18.05.2021 erweitert das BSIG um Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse, Pflichten zur Angriffserkennung und ein Untersagungsrecht für kritische Komponenten. In Kraft seit 28.05.2021.

Anwendung ab 28.05.2021
Original öffnen: gesetze-im-internet.de ↗
19.07.2016
24.07.2015