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EU-Amtsblatt

NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit

RL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE

Mehr zum Rahmenwerk

NIS2 weitet die europäischen Cybersicherheitspflichten auf deutlich mehr Sektoren und Unternehmen aus und unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Verlangt werden Risikomanagementmaßnahmen nach dem Stand der Technik, Lieferkettensicherheit und eine gestufte Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das NIS2-Umsetzungsgesetz im BSI-Gesetz; die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Billigung und Überwachung der Maßnahmen. Für Finanzunternehmen gilt der Grundsatz, dass DORA als spezielleres Regime vorgeht.

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Updates gesamt
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Letzte 30 Tage
07.08.2026
Letzte Änderung
05.12.2025
Ältester Eintrag
07.08.2026
26.06.2026
RegierungsentwurfBundestag

Regierungsentwurf eines NIS2-Umsetzungsgesetzes

Übernimmt den Referentenentwurf weitgehend, ergänzt aber eine ausdrückliche Bereichsausnahme für Unternehmen, die bereits vollständig unter DORA fallen.

Quelle: dip.bundestag.de
14.05.2026
06.01.2026
MeldungBSI

BSI-Portal für NIS-2-Registrierung freigeschaltet

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues BSI-Portal freigeschaltet, welches den zweiten Schritt der NIS-2-Registrierung darstellt. Unternehmen müssen sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ anmelden und anschließend im BSI-Portal registrieren. Das Portal dient der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und dem Austausch von Cybersicherheitsinformationen.

Original öffnen: bsi.bund.de
05.12.2025
05.12.2025