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ÜbersichtGovernance & AuslagerungKonkretisiert: IFR / IFD: Wertpapierinstitute
EBA

EBA/GL/2021/13, Art. 30–34 RL (EU) 2019/2034 ↗, EU

EBA-Leitlinien zur Vergütung bei Wertpapierinstituten (IFD)

1 Update0 in den letzten 30 TagenStand 22.11.2021

22.11.2021
LeitlinienEBAEBA/GL/2021/13

Leitlinien zur Vergütungspolitik von Wertpapierinstituten nach IFD: Anwendung ab 30.04.2022

Klasse-2-Wertpapierinstitute müssen ihre Vergütungspolitik geschlechtsneutral ausgestalten, Risikoträger identifizieren und die variable Vergütung nach den IFD-Vorgaben zu Zurückbehaltung, Instrumenten sowie Malus und Clawback auszahlen. Die Leitlinien folgen weitgehend den CRD-Leitlinien, berücksichtigen aber, dass die IFD keinen festen Bonus-Cap kennt und andere Instrumente und Zurückbehaltungsfristen vorsieht. Anwendung ab 30.04.2022, auch für Kreditinstitute mit Wertpapierinstituten in der Gruppe.

Anwendung ab 30.04.2022
Original öffnen: eba.europa.eu ↗