Leitlinien
EBA/GL/2021/13
Leitlinien zur Vergütungspolitik von Wertpapierinstituten nach IFD: Anwendung ab 30.04.2022
Klasse-2-Wertpapierinstitute müssen ihre Vergütungspolitik geschlechtsneutral ausgestalten, Risikoträger identifizieren und die variable Vergütung nach den IFD-Vorgaben zu Zurückbehaltung, Instrumenten sowie Malus und Clawback auszahlen. Die Leitlinien folgen weitgehend den CRD-Leitlinien, berücksichtigen aber, dass die IFD keinen festen Bonus-Cap kennt und andere Instrumente und Zurückbehaltungsfristen vorsieht. Anwendung ab 30.04.2022, auch für Kreditinstitute mit Wertpapierinstituten in der Gruppe.
Anwendung ab 30.04.2022
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