RTS zur Zusammensetzung der gemeinsamen Untersuchungsteams (Art. 41 DORA)
Regelt, nach welchen Kriterien die Teams zusammengestellt werden, die kritische IKT-Drittdienstleister im Auftrag der federführenden Überwachungsbehörde prüfen. Sichert eine ausgewogene Beteiligung von ESA-Mitarbeitern und nationalen Aufsehern und betrifft Finanzunternehmen nur mittelbar.
