Leitlinien wegen DORA eingeengt: nur noch Beziehungsmanagement zu Zahlungsdienstnutzern
Seit DORA am 17.01.2025 den IKT-Risikomanagementrahmen harmonisiert, beschränkt die EBA ihre Leitlinien auf Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister sowie ausgenommene Zahlungs- und E-Geld-Institute und inhaltlich auf das Beziehungsmanagement gegenüber Zahlungsdienstnutzern. Anwendung ab 20.05.2025; konsolidierte Fassung vom 19.05.2026.