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ÜbersichtIT & digitale Resilienz
EBA

EBA/GL/2019/04, EBA/GL/2025/02 ↗, EU

EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken

2 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 11.02.2025seit 28.11.2019

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Die EBA-Leitlinien konkretisieren, wie Institute IKT- und Sicherheitsrisiken identifizieren, bewerten und mindern sollen: Informationssicherheits-Leitlinie, Rollentrennung, Zugriffsmanagement, Schwachstellen- und Patch-Prozesse sowie Sensibilisierung der Mitarbeitenden.

Sie bilden die Brücke zwischen den allgemeinen Organisationspflichten aus MaRisk und den detaillierten DORA-Anforderungen und werden von BaFin und EZB in der laufenden Aufsicht als Prüfungsmaßstab herangezogen.

11.02.2025
LeitlinienEBAEBA/GL/2025/02

Leitlinien wegen DORA eingeengt: nur noch Beziehungsmanagement zu Zahlungsdienstnutzern

Seit DORA am 17.01.2025 den IKT-Risikomanagementrahmen harmonisiert, beschränkt die EBA ihre Leitlinien auf Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister sowie ausgenommene Zahlungs- und E-Geld-Institute und inhaltlich auf das Beziehungsmanagement gegenüber Zahlungsdienstnutzern. Anwendung ab 20.05.2025; konsolidierte Fassung vom 19.05.2026.

Anwendung ab 20.05.2025
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
28.11.2019