Leitlinien
EBA/GL/2023/04
Leitlinien gegen pauschales De-Risking: Anwendung ab 03.11.2023
Institute dürfen Kunden nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer Kategorie ablehnen, sondern müssen das Risiko im Einzelfall bewerten und Alternativen zur Kündigung prüfen. Ergänzt um die gleichzeitig veröffentlichte Leitlinie für gemeinnützige Organisationen.
Anwendung ab 03.11.2023
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