Datenschutz & DigitalesLeitlinienEU-Kommission
Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO)
VO (EU) 2024/1689, EU
Die Kommission konkretisiert mit Beispielen die seit 02.02.2025 geltenden Verbote, u. a. manipulative Techniken, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Für Finanzunternehmen besonders relevant ist die Abgrenzung zulässiger Bonitäts- und Betrugsprüfungen vom verbotenen Social Scoring.
Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung (EU AI Act)
Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu KI-Verordnung (EU AI Act)
- 31.07.2026Kommission beginnt am 2. August mit der Durchsetzung der KI-Gesetz-Regeln und neuer Transparenzanforderungen
- 28.07.2026Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (BGBl. 2026 I Nr. 223)
- 27.07.2026KI-Omnibus tritt in Kraft
- 20.07.2026Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten für KI-Systeme
- 19.06.2026Kick-off-Sitzung des AI Act Advisory Forum
- 10.06.2026Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht (Art. 50 KI-VO)