Datenschutz & DigitalesLeitlinienEU-Kommission
Leitlinien zur Definition des KI-Systems (Art. 3 Nr. 1 KI-VO)
VO (EU) 2024/1689, EU
Die Kommission erläutert die Merkmale eines KI-Systems – insbesondere Autonomie, Anpassungsfähigkeit und Ableitung von Ausgaben aus Eingaben – und grenzt es von herkömmlicher Software und einfachen, regelbasierten Berechnungen ab. Maßgeblich für die Frage, welche Scoring- und Entscheidungsmodelle überhaupt unter die KI-VO fallen.
Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung (EU AI Act)
Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu KI-Verordnung (EU AI Act)
- 31.07.2026Kommission beginnt am 2. August mit der Durchsetzung der KI-Gesetz-Regeln und neuer Transparenzanforderungen
- 28.07.2026Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (BGBl. 2026 I Nr. 223)
- 27.07.2026KI-Omnibus tritt in Kraft
- 20.07.2026Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten für KI-Systeme
- 19.06.2026Kick-off-Sitzung des AI Act Advisory Forum
- 10.06.2026Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht (Art. 50 KI-VO)