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Alle Updates zu KI-Verordnung (EU AI Act)
Datenschutz & DigitalesLeitlinienEU-Kommission

Leitlinien zum Umfang der Pflichten von Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)

EU-KommissionVO (EU) 2024/1689, EU

Die Kommission erläutert, wann ein KI-Modell als GPAI-Modell gilt, wer als Anbieter gilt – auch bei nachträglicher Anpassung (Fine-Tuning) eines fremden Modells – und wann ein systemisches Risiko vorliegt. Für Institute ist damit die Rollenabgrenzung entscheidend: Wer ein Basismodell wesentlich weitertrainiert oder unter eigenem Namen bereitstellt, kann selbst zum Anbieter mit den Pflichten nach Art. 53 KI-VO werden, statt nur Betreiber zu sein. Als Nachweisinstrument dient Anbietern der GPAI-Verhaltenskodex vom 10.07.2025, den Kommission und KI-Gremium als angemessen bestätigt haben; er ist ein sinnvoller Prüfpunkt in der Due Diligence von Modellanbietern. Die GPAI-Pflichten gelten seit 02.08.2025.

Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung (EU AI Act)

Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.

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