Datenschutz & DigitalesKonsultationEU-Kommission
Entwurf der Kommissionsleitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 6 KI-VO)
VO (EU) 2024/1689, EU
Die Kommission konkretisiert nach Art. 6 Abs. 5 KI-VO mit Praxisbeispielen, wann ein KI-System als Hochrisiko-System gilt – sowohl als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I) als auch in den Anwendungsfällen des Anhangs III, zu denen die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen und die Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung gehören. Die Konsultationsfrist wurde bis 23.07.2026 verlängert; die finalen Leitlinien sollen bis Ende 2026 folgen.
- 23.07.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung (EU AI Act)
Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu KI-Verordnung (EU AI Act)
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