Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht (Art. 50 KI-VO)
VO (EU) 2024/1689, EU
Das AI Office hat den finalen Verhaltenskodex zu den Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten nach Art. 50 KI-VO vorgelegt. Er besteht aus je einem eigenständig zeichenbaren Teil für Anbieter (maschinenlesbare Markierung, z. B. signierte Metadaten und Wasserzeichen) und für Betreiber (Offenlegung von Deepfakes und KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse). Relevant für Institute, die generative KI etwa im Kundenkontakt einsetzen. Die Markierungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 gilt nach dem KI-Omnibus ab 02.12.2026.
- 02.08.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: KI-Verordnung (EU AI Act)
Risikobasierte Regeln für den Einsatz von KI-Systemen: verbotene Praktiken, Pflichten für Hochrisiko-Systeme etwa in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenzpflichten und Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu KI-Verordnung (EU AI Act)
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- 27.07.2026KI-Omnibus tritt in Kraft
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