EBA Q&A 2026_7926: Meldung von Anwendungen verbundener Dienstleister in Template Z08.02
BRRD (2014/59/EU), SRM-VO, EU
Diese EBA Q&A befasst sich mit der Meldung von Anwendungen im Template Z08.02, die von verbundenen Dienstleistern betrieben werden. Es wird gefragt, ob eine berichtende Einheit Anwendungen melden muss, die von einem verbundenen Dienstleister besessen, verwaltet und betrieben werden, aber zur Erbringung von Dienstleistungen für die berichtende Einheit genutzt werden.
Die Frage ist relevant für Kreditinstitute, die innerhalb von Bankengruppen Dienstleistungen von anderen Konzerngesellschaften beziehen. Es geht darum, ob Template Z08.02 nur operative Vermögenswerte umfasst, die von der berichtenden Einheit selbst kontrolliert werden, oder auch Anwendungen, die kritische Funktionen und Kerngeschäftsbereiche unterstützen, aber im Besitz verbundener Dienstleister sind. Die Klärung ist wichtig für die korrekte Umsetzung der Meldepflichten gemäß der BRRD.
Die Frage ist derzeit noch in Bearbeitung (Status: "Question under review").
Zum Rahmenwerk: BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
Sanierungs- und Abwicklungsplanung, MREL-Anforderungen und Zuständigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu BRRD: Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie
- 05.08.2026EBA lehnt Frage zu Meldepflichten für RLEs bei Fusionen ab (2026_7918)
- 01.07.2026Ausfüllen der Vorlage Z 08.02 (BRRD Reporting) (2026_7927)
- 18.06.2026Definition der Substituierbarkeit von CCPs und Meldung alternativer Anbieter (Q&A 2026_7912)
- 20.04.2026CMDI-Paket im Amtsblatt: BRRD und SRM-Verordnung überarbeitet
- 07.08.2020ITS zur Anwendung von Artikel 55 BRRD (Ares(2020)4105668)
- 07.06.2019BRRD II und SRMR II: MREL-Anforderungen nach TLAC-Standard