BaFin veröffentlicht Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement
JC 2014/43, JC 2018/35, BaFin-RS 06/2018, EU+DE
Gemeinsames Rundschreiben der Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht für CRR-Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Nichtkreditinstitute nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Verlangt eine Beschwerdemanagementfunktion, ein internes Beschwerderegister und die systematische Auswertung von Beschwerden; Rechtsgrundlagen sind § 25a KWG, § 27 ZAG, § 28 KAGB und § 23 VAG.
Zum Rahmenwerk: Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben
Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement: Beschwerdemanagementfunktion, internes Beschwerderegister, Fristen und Information der Beschwerdeführer, Auswertung für die Aufsicht; ESA-Leitlinien des Joint Committee und ihre Umsetzung im BaFin-Rundschreiben 06/2018 sowie in BT 12 MaComp.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben
- 23.01.2020BaFin-Rundschreiben zum Beschwerdemanagement an erweiterte ESA-Leitlinien angepasst
- 04.10.2018Joint Committee erweitert die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung auf PSD2- und Wohnimmobilienkredit-Anbieter
- 27.05.2014Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen