Governance & AuslagerungLeitlinienEBAJC 2018/35
Joint Committee erweitert die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung auf PSD2- und Wohnimmobilienkredit-Anbieter
JC 2014/43, JC 2018/35, BaFin-RS 06/2018, EU+DE
Die Leitlinien JC 2014/43 gelten ab dem 01.05.2019 zusätzlich für Zahlungsauslösedienstleister, registrierte Kontoinformationsdienstleister (nur sicherheitsbezogene Beschwerden), Kreditvermittler und Nichtkreditinstitute nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
- 01.05.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Beschwerdemanagement: ESA-Leitlinien & BaFin-Rundschreiben
Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement: Beschwerdemanagementfunktion, internes Beschwerderegister, Fristen und Information der Beschwerdeführer, Auswertung für die Aufsicht; ESA-Leitlinien des Joint Committee und ihre Umsetzung im BaFin-Rundschreiben 06/2018 sowie in BT 12 MaComp.
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