Anwendung der Währungsinkongruenz-Behandlung auf Selbstständige (Art. 123a CRR) (2026_7724)
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Die EBA klärt, ob die Währungsinkongruenz-Behandlung gemäß Artikel 123a der CRR auf Engagements gegenüber Selbstständigen (natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben) anwendbar ist. Dies betrifft Fälle, in denen diese Personen die Kriterien des Artikels 123 CRR erfüllen, auch wenn sie gemäß Artikel 5(9) CRR als KMU gelten.
Die EBA stellt fest, dass Artikel 123a CRR explizit Engagements gegenüber natürlichen Personen betrifft, die der Risikopositionsklasse gemäß Artikel 112 Buchstabe h oder i zugewiesen sind. Engagements gegenüber KMU fallen nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 123a CRR, selbst wenn diese KMU natürliche Personen sind. Für die Einstufung eines Engagements gegenüber einem Selbstständigen als KMU verweist die EBA auf Q&A 2021_6301.
Diese Klarstellung ist relevant für Kreditinstitute, die Engagements gegenüber selbstständigen natürlichen Personen halten. Sie müssen prüfen, ob diese Engagements als Engagements gegenüber natürlichen Personen oder als KMU eingestuft werden, um die korrekte Anwendung der Währungsinkongruenz-Behandlung zu gewährleisten.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
- 16.08.2026Technische Standards zum alternativen Standardansatz für Marktrisiken
- 11.08.2026EBA Q&A zur Methodik der IRRBB-Szenarioberechnung (2026_7933)
- 05.08.2026Klassifizierung von Spread-Komponenten variabel verzinslicher Instrumente für IRRBB-Meldungen (2026_7940)
- 05.08.2026Übergangsregelungen zum Output Floor
- 21.07.2026Konsultation zur nationalen Umsetzung der CRD VI
- 17.07.2026EBA veröffentlicht finale Entwürfe der RTS und ITS zu wesentlichen Übernahmen, Fusionen und Spaltungen (CRD)