Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) Nr. 909/2014
Zentralverwahrerverordnung (CSDR) im Amtsblatt veröffentlicht
VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU
Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 harmonisiert Zulassung und Aufsicht von Zentralverwahrern, schreibt die Abwicklung spätestens am zweiten Geschäftstag nach dem Handel (T+2) vor und führt Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin ein, deren Strafzahlungen seit 01.02.2022 gelten.
- 01.01.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSDR & Umstellung auf T+1
Wertpapierabwicklung: Abwicklungsdisziplin, Meldung gescheiterter Abwicklungen, Internalisierte Abwicklung und die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 ab Oktober 2027.
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