Central securities depositories – review of EU rules
VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU
Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der EU-Vorschriften für Zentralverwahrer (Central Securities Depositories – CSDs) eingeleitet. Ziel ist es, die Effizienz und Sicherheit der Wertpapierabwicklung in der EU zu verbessern. Dies umfasst die Bewertung der bestehenden Verordnung (CSDR) und die Identifizierung von Bereichen, in denen Anpassungen oder Klarstellungen erforderlich sind.
Die Überprüfung betrifft alle Finanzinstitute, die CSD-Dienstleistungen nutzen oder anbieten. Praktisch bedeutet dies eine potenzielle Anpassung der Anforderungen an die Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die damit verbundenen Prozesse. Die Kommission beabsichtigt, die Auswirkungen auf die Marktteilnehmer zu analysieren und gegebenenfalls Vorschläge für legislative Änderungen zu unterbreiten.
Der aktuelle Verfahrensstand ist der Adoptions-Workflow, was auf eine fortgeschrittene Phase der Überprüfung hindeutet.
Zum Rahmenwerk: CSDR & Umstellung auf T+1
Wertpapierabwicklung: Abwicklungsdisziplin, Meldung gescheiterter Abwicklungen, Internalisierte Abwicklung und die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 ab Oktober 2027.
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