Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2025/2075
Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 im Amtsblatt veröffentlicht
VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU
Ändert die CSDR und verkürzt den verbindlichen Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte von T+2 auf T+1. Gilt ab dem 11.10.2027; bestimmte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind bei entsprechender Dokumentation ausgenommen.
- 11.10.2027
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: CSDR & Umstellung auf T+1
Wertpapierabwicklung: Abwicklungsdisziplin, Meldung gescheiterter Abwicklungen, Internalisierte Abwicklung und die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 ab Oktober 2027.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CSDR & Umstellung auf T+1
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