Hinweise zum Erlaubnisantrag für die Kryptowertpapierregisterführung
VO (EU) 2022/858, eWpG, EU+DE
Die BaFin hat ein Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach § 65 Abs. 1 Satz 1 KWG veröffentlicht. Es konkretisiert die Anforderungen an den Antrag und die einzureichenden Unterlagen, die für die Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen notwendig sind.
Das Merkblatt richtet sich an Unternehmen, die die Kryptowertpapierregisterführung als Finanzdienstleistung anbieten möchten. Es erläutert detailliert die notwendigen Angaben zu Geschäftsmodell, Organisation, Personal und technischen Systemen, um eine vollständige und prüffähige Antragstellung zu gewährleisten.
Die Hinweise sollen Antragstellern helfen, die komplexen Anforderungen des KWG und der Kryptowertpapierverordnung (KryptoWpVerOV) zu erfüllen und den Erlaubnisprozess zu beschleunigen.
Zum Rahmenwerk: DLT-Pilotregelung & elektronische Wertpapiere (eWpG)
Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie: Handel und Abwicklung tokenisierter Finanzinstrumente mit befristeten Ausnahmen von MiFIR und CSDR; in Deutschland flankiert durch elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapierregister nach dem eWpG.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu DLT-Pilotregelung & elektronische Wertpapiere (eWpG)
- 09.10.2026Konsultation zur Tokenisierung von Sicherheiten bei zentralen Gegenparteien (ESMA91-1505572268-4934)
- 14.02.2025BaFin-Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für Kryptowertpapierregisterführung
- 23.11.2023BaFin-Merkblatt zur Kryptowertpapierregisterführung (KWG)
- 02.06.2022DLT-Pilotregelung im Amtsblatt veröffentlicht
- 03.06.2021Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) verkündet