BaFin-Merkblatt zur Kryptowertpapierregisterführung (KWG)
VO (EU) 2022/858, eWpG, EU+DE
Die BaFin hat ein Merkblatt zur Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG veröffentlicht. Es erläutert die Erlaubnispflicht für diese Finanzdienstleistung, die durch das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) eingeführt wurde. Ziel ist es, Anlegerschutz, Marktintegrität, Transparenz und Funktionsschutz der Kapitalmärkte bei DLT-basierten elektronischen Wertpapieren und Kryptofondsanteilen zu gewährleisten.
Das Merkblatt definiert Kryptowertpapiere als elektronische Wertpapiere, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen sind, und Kryptofondsanteile als elektronische Anteilscheine, die ebenfalls in ein solches Register eingetragen sind. Es wird klargestellt, dass ein elektronisches Wertpapier eine Sache im Sinne des BGB fingiert, um den gleichen Eigentumsschutz wie bei physischen Wertpapieren zu gewährleisten. Die Registerführung umfasst das Bereitstellen und Pflegen einer Begebungsinfrastruktur, wobei die Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität der Daten zu erfüllen sind.
Die Regelungen sind relevant für Unternehmen, die Kryptowertpapierregister führen oder dies beabsichtigen. Sie müssen die Anforderungen des eWpG und die damit verbundene Erlaubnispflicht nach KWG beachten. Das Merkblatt betont die Technikoffenheit des Kryptowertpapierregisters, wobei DLT-basierte Aufzeichnungssysteme wie die Blockchain als primäre Technologie in Frage kommen.
Zum Rahmenwerk: DLT-Pilotregelung & elektronische Wertpapiere (eWpG)
Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie: Handel und Abwicklung tokenisierter Finanzinstrumente mit befristeten Ausnahmen von MiFIR und CSDR; in Deutschland flankiert durch elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapierregister nach dem eWpG.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu DLT-Pilotregelung & elektronische Wertpapiere (eWpG)
- 09.10.2026Konsultation zur Tokenisierung von Sicherheiten bei zentralen Gegenparteien (ESMA91-1505572268-4934)
- 14.02.2025BaFin-Merkblatt zum Erlaubnisverfahren für Kryptowertpapierregisterführung
- 02.06.2022DLT-Pilotregelung im Amtsblatt veröffentlicht
- 27.05.2022Hinweise zum Erlaubnisantrag für die Kryptowertpapierregisterführung
- 03.06.2021Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) verkündet