Application of the Digital Operational Resilience Act (DORA) to third-country branches in Luxembourg
VO (EU) 2022/2554, EU
Die CSSF hat klargestellt, dass der Digital Operational Resilience Act (DORA) auch für Zweigniederlassungen aus Drittländern (TCBs) in Luxemburg gilt. Dies wurde durch eine offizielle DORA Q&A der Europäischen Kommission am 17. Dezember 2025 bestätigt, sofern die TCBs im Herkunftsland als Finanzunternehmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a bis t der DORA-Verordnung gelten würden.
Infolgedessen wurden mehrere Rundschreiben der CSSF aktualisiert, um TCBs in den Anwendungsbereich der DORA-bezogenen Vorschriften aufzunehmen. Gleichzeitig wurden TCBs aus dem Geltungsbereich älterer Rundschreiben zu ICT- und Sicherheitsrisikomanagement sowie Auslagerungsvereinbarungen entfernt. Die CSSF präzisiert zudem die Meldung schwerwiegender ICT-bezogener Vorfälle und Cyber-Bedrohungen, falls der vorgeschriebene Kommunikationskanal nicht genutzt werden kann.
Die Bestimmungen der DORA-Verordnung sind seit dem 17. Januar 2025 für die von der CSSF beaufsichtigten Finanzunternehmen anwendbar. Die Änderungen sind in der Grafik der Mitteilung visuell hervorgehoben.
Zum Rahmenwerk: DORA: Digitale operationale Resilienz
Einheitliches EU-Regelwerk für IKT-Risiken im Finanzsektor: Risikomanagement, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Resilienztests und Überwachung kritischer IT-Dienstleister.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu DORA: Digitale operationale Resilienz
- 27.08.2026Compliance-Tabelle zu den gemeinsamen DORA-Leitlinien für IKT-Kosten und -Verluste (ESMA75-1012365701-566)
- 27.08.2026Meldung von IKT-Vorfällen und Cyber-Bedrohungen unter DORA (Circular CSSF 25/893)
- 27.08.2026Anwendbarkeit von DORA auf Drittstaaten-Zweigniederlassungen (Circular CSSF 26/915)
- 27.08.2026Anforderungen an IKT-Drittdienstleistungen unter DORA (Circular CSSF 25/882)
- 27.08.2026Anwendung der ESA-Leitlinien zu Kosten und Verlusten durch IKT-Vorfälle unter DORA (Circular CSSF 25/892)
- 21.08.2025BaFin-Aufsichtsmitteilung zum vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen (Art. 16 DORA)