Meldung von IKT-Vorfällen und Cyber-Bedrohungen unter DORA (Circular CSSF 25/893)
VO (EU) 2022/2554, EU
Die CSSF-Rundschreiben 25/893 und 26/915 regeln die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle und erheblicher Cyber-Bedrohungen gemäß der Verordnung über die digitale operationale Resilienz (DORA). Das Rundschreiben 25/893 wurde am 28. Mai 2025 veröffentlicht und am 27. August 2026 aktualisiert.
Diese Rundschreiben sind für Finanzunternehmen relevant, die unter die DORA-Verordnung fallen. Sie legen fest, wie und wann schwerwiegende IKT-Vorfälle und Cyber-Bedrohungen an die CSSF zu melden sind, um die operationale Resilienz im Finanzsektor zu gewährleisten. Das Rundschreiben 26/915 präzisiert zudem die Anwendbarkeit von DORA auf Drittlandzweigstellen in Luxemburg.
Das Rundschreiben CSSF 21/787 zur Anwendung der EBA-Leitlinien (EBA/GL/2021/03) über die Meldung schwerwiegender Vorfälle gemäß PSD2 wurde durch das Rundschreiben CSSF 25/893 aufgehoben.
Zum Rahmenwerk: DORA: Digitale operationale Resilienz
Einheitliches EU-Regelwerk für IKT-Risiken im Finanzsektor: Risikomanagement, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Resilienztests und Überwachung kritischer IT-Dienstleister.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu DORA: Digitale operationale Resilienz
- 27.08.2026Compliance-Tabelle zu den gemeinsamen DORA-Leitlinien für IKT-Kosten und -Verluste (ESMA75-1012365701-566)
- 27.08.2026Anwendbarkeit von DORA auf Drittstaaten-Zweigniederlassungen (Circular CSSF 26/915)
- 27.08.2026Anforderungen an IKT-Drittdienstleistungen unter DORA (Circular CSSF 25/882)
- 27.08.2026Anwendung der ESA-Leitlinien zu Kosten und Verlusten durch IKT-Vorfälle unter DORA (Circular CSSF 25/892)
- 27.08.2026Application of the Digital Operational Resilience Act (DORA) to third-country branches in Luxembourg
- 21.08.2025BaFin-Aufsichtsmitteilung zum vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen (Art. 16 DORA)