Anwendbarkeit von DORA auf Drittstaaten-Zweigniederlassungen (Circular CSSF 26/915)
VO (EU) 2022/2554, EU
Die CSSF hat das Rundschreiben CSSF 26/915 veröffentlicht, das die Anwendbarkeit des Digital Operational Resilience Act (DORA) auf Zweigniederlassungen von Drittstaatenunternehmen in Luxemburg klärt. Dieses Rundschreiben präzisiert, inwiefern die DORA-Anforderungen für diese spezifische Art von Finanzunternehmen gelten.
Das Rundschreiben ist relevant für alle Finanzunternehmen in Luxemburg, die als Zweigniederlassungen von Drittstaatenunternehmen operieren. Es schafft Klarheit bezüglich ihrer Pflichten im Rahmen von DORA und ist somit entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften zur digitalen operationellen Resilienz.
Das Rundschreiben wurde am 27. August 2026 veröffentlicht und aktualisiert mehrere frühere Rundschreiben der CSSF, darunter solche zu Meldepflichten bei ICT-Vorfällen, zur Anwendung von ESA-Leitlinien, zu Auslagerungsvereinbarungen und zum ICT-Risikomanagement.
Zum Rahmenwerk: DORA: Digitale operationale Resilienz
Einheitliches EU-Regelwerk für IKT-Risiken im Finanzsektor: Risikomanagement, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Resilienztests und Überwachung kritischer IT-Dienstleister.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu DORA: Digitale operationale Resilienz
- 27.08.2026Compliance-Tabelle zu den gemeinsamen DORA-Leitlinien für IKT-Kosten und -Verluste (ESMA75-1012365701-566)
- 27.08.2026Meldung von IKT-Vorfällen und Cyber-Bedrohungen unter DORA (Circular CSSF 25/893)
- 27.08.2026Anforderungen an IKT-Drittdienstleistungen unter DORA (Circular CSSF 25/882)
- 27.08.2026Anwendung der ESA-Leitlinien zu Kosten und Verlusten durch IKT-Vorfälle unter DORA (Circular CSSF 25/892)
- 27.08.2026Application of the Digital Operational Resilience Act (DORA) to third-country branches in Luxembourg
- 21.08.2025BaFin-Aufsichtsmitteilung zum vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen (Art. 16 DORA)