Neue gesetzliche Regeln für Scoring und automatisierte Entscheidungen ab 20.11.2026
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) stellt Scoring erstmals auf eine eigene gesetzliche Grundlage und löst die bisherige Auskunfteien-Regelung ab. Erfasst sind nicht nur Auskunfteien, sondern auch das interne Scoring der Institute für Vertragsentscheidungen.
Bestimmte Datenarten dürfen für Scores nicht mehr genutzt werden, darunter Kontobewegungen und Anschriftendaten; für die Kreditwürdigkeitsprüfung im Verbraucherkreditrecht bleiben Kontodaten nutzbar. Hinzu kommen Nachweis- und Transparenzanforderungen sowie das Recht der Kunden, eine automatisierte Entscheidung durch einen Menschen überprüfen zu lassen. Die Regeln gelten ab 20.11.2026 gemeinsam mit den verschärften Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung.
- 20.11.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: DSGVO / BDSG: Datenschutz
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