Coordinated Supervision Committee extends scope to include Eurodac
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Das Coordinated Supervision Committee (CSC) übernimmt ab dem 12. Juni 2026 die koordinierte Aufsicht über Eurodac, die Asyl- und Migrationsdatenbank der Europäischen Union. Eurodac, ursprünglich für den Abgleich von Fingerabdrücken konzipiert, hat sich zu einem umfassenden System für das Asyl- und Migrationsmanagement entwickelt und ist zentral für die Umsetzung der Dublin-III-Verordnung.
Das CSC, bestehend aus Vertretern nationaler Datenschutzbehörden (DPAs) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS), gewährleistet nun eine koordinierte Überwachung. Bisher überwachten nationale DPAs die Datenverarbeitung durch nationale Behörden und deren Übermittlung an die zentrale Eurodac-Datenbank, während der EDPS für die zentrale Datenverarbeitung zuständig war. Diese Neuerung betrifft alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, die Eurodac nutzen.
Das CSC ist eine Gruppe von Datenschutzbehörden, die eine koordinierte Aufsicht über große IT-Systeme sowie EU-Einrichtungen, -Ämter und -Agenturen sicherstellt. Es agiert autonom innerhalb des Rahmens des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB).
Zum Rahmenwerk: DSGVO / BDSG: Datenschutz
Das allgemeine Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und Meldepflichten bei Datenpannen.
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