EDPB requires Belgian DPA to handle the merits of NOYB cookie banner complaint
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat eine verbindliche Entscheidung gemäß Art. 65 Abs. 1 lit. a DSGVO veröffentlicht. Diese betrifft einen Streitfall, der von der belgischen Datenschutzbehörde (DPA) bezüglich einer Beschwerde gegen die Vlaamse Radio- en Televisieomroeporganisatie (VRT) eingereicht wurde.
Die Beschwerde, eingereicht von der NGO Noyb, betrifft die Verwendung von Cookie-Bannern auf der VRT-Website. Die belgische DPA wollte die Beschwerde wegen angeblichen Missbrauchs von Art. 77 und Art. 80 Abs. 1 DSGVO abweisen, was die österreichische DPA beanstandete. Der EDPB entschied, dass kein Missbrauch der Rechte des Beschwerdeführers vorliegt, da die objektiven und subjektiven Komponenten für einen solchen Nachweis nicht erbracht wurden. Die belgische DPA muss die Beschwerde nun inhaltlich prüfen und einen neuen Entscheidungsentwurf vorlegen.
Diese Entscheidung ist für alle Unternehmen relevant, die Cookie-Banner auf ihren Websites verwenden und grenzüberschreitende Datenverarbeitung betreiben. Sie verdeutlicht, dass Beschwerden nicht leichtfertig aus verfahrenstechnischen Gründen abgewiesen werden dürfen, insbesondere wenn kein klarer Missbrauch der Rechte des Beschwerdeführers nachgewiesen werden kann. Dies stärkt die Rechte von Einzelpersonen und NGOs bei der Durchsetzung von Datenschutzansprüchen.
Zum Rahmenwerk: DSGVO / BDSG: Datenschutz
Das allgemeine Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und Meldepflichten bei Datenpannen.
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