EuGH-Urteil zur DSGVO: Online-Veröffentlichung von Strafurteilen nicht automatisch journalistisch (C-199/24)
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die bloße Online-Veröffentlichung von strafrechtlichen Verurteilungen gegen Entgelt grundsätzlich keine Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Dies bedeutet, dass solche Veröffentlichungen nicht von den Garantien und Rechtsbehelfen der DSGVO ausgenommen sind.
Die Entscheidung betrifft Unternehmen, die Datenbanken mit strafrechtlichen Verurteilungen betreiben und diese entgeltlich zugänglich machen. Der EuGH stellt klar, dass Mitgliedstaaten die Anwendung der DSGVO nicht für Datenverarbeitungen ausschließen dürfen, die nicht journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken dienen. Betroffene Personen müssen die durch die DSGVO garantierten Rechtsbehelfe nutzen können und dürfen nicht auf Klagen wegen Verleumdung oder zivilrechtliche Klagen beschränkt werden.
Das Urteil erging im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens eines schwedischen Gerichts. Die Entscheidung des EuGH ist für das nationale Gericht bindend und hat Auswirkungen auf vergleichbare Fälle in anderen Mitgliedstaaten.
Zum Rahmenwerk: DSGVO / BDSG: Datenschutz
Das allgemeine Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und Meldepflichten bei Datenpannen.
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