Cookie-Banner wirksam reduzieren, Überregulierung vermeiden: BfDI plädiert für europäische Lösung im Digitalen Omnibus
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat Empfehlungen zum Umgang mit Cookie-Bannern vorgelegt. Sie schlägt vor, das Verfahren zum EU Digital Omnibus zu nutzen, um verbindliche, maschinenlesbare Datenschutzpräferenzen und Einwilligungsverwaltungsdienste europarechtlich zu verankern.
Die Empfehlungen basieren auf einer Umfrage, die zeigt, dass viele Internetnutzer den Zweck von Cookies nicht verstehen und diese pauschal ablehnen. Cookie-Manager, die eine zentrale Festlegung von Datenschutzpräferenzen ermöglichen, werden von der Mehrheit der Befragten positiv bewertet. Deutschland hat bereits eine Einwilligungsverwaltungsverordnung und einen ersten Dienst anerkannt, der staatlich geprüft ist.
Die BfDI plädiert dafür, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag für den Digital Omnibus enthaltene Regelung für automatisierte Einwilligungs- und Widerspruchssignale wieder aufzugreifen. Eine europäische Lösung soll rechtliche Unklarheiten beseitigen, Überregulierung vermeiden und sicherstellen, dass Cookie-Manager auch DSGVO-Einwilligungen für nachgelagerte Datenverarbeitungen abbilden können.
Zum Rahmenwerk: DSGVO / BDSG: Datenschutz
Das allgemeine Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfers und Meldepflichten bei Datenpannen.
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