Konsultation zur Übernahme der EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen bei Wohnimmobilien (Konsultation 04/2026)
EBA/GL/2025/03, EU
Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Übernahme der EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen gegenüber Wohnimmobilien (EBA/GL/2025/03) gemäß Artikel 126a der CRR. Ziel ist es, diese Leitlinien in die Verwaltungspraxis der BaFin zu integrieren.
Das Rundschreiben konkretisiert die Behandlung von Risikopositionen gegenüber Wohnimmobilien, die im Rahmen von Akquisition-, Entwicklungs- und Baufinanzierungen (ADC-Risikopositionen) entstehen. Dies ist relevant für Kreditinstitute, die solche Finanzierungen vergeben, da die Leitlinien die Eigenmittelanforderungen und Risikogewichte beeinflussen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 5. Mai 2026 schriftlich oder per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingehenden Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu ADC-Risikopositionen bei Wohnimmobilien (Art. 126a CRR)
Voraussetzungen, unter denen Grunderwerbs-, Entwicklungs- und Baufinanzierungen für Wohnimmobilien im Kreditrisiko-Standardansatz mit 100 % statt 150 % gewichtet werden dürfen: Vorverkaufs- und Vorvermietungsquoten sowie Eigenkapitaleinsatz des Kreditnehmers.
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