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Alle Updates zu Kreditzweitmarkt: EBA-Leitlinien für Kreditdienstleister und ITS zu Datenvorlagen für Kreditverkäufe
Governance & AuslagerungDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2023/2083

ITS zu Datenvorlagen für Käufer von Kreditverträgen (Art. 16 Kreditzweitmarktrichtlinie)

EU-AmtsblattEBA/GL/2023/09, EBA/GL/2024/12, DVO (EU) 2023/2083, EU

Kreditinstitute, die notleidende Kreditverträge verkaufen, müssen potenziellen Käufern die Informationen zu den Kreditrisikopositionen im Anlagebuch in den vorgegebenen Datenvorlagen bereitstellen. Die Vorlagen unterscheiden zwischen Pflicht- und optionalen Datenfeldern; verkaufende Institute müssen ihre Datenbestände für Portfolioverkäufe danach aufbereiten.

19.10.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Kreditzweitmarkt: EBA-Leitlinien für Kreditdienstleister und ITS zu Datenvorlagen für Kreditverkäufe

Pflichten nach der Kreditzweitmarktrichtlinie: Eignung der Geschäftsleitung zugelassener Kreditdienstleister, Beschwerdemanagement gegenüber Kreditnehmern sowie die Datenvorlagen, mit denen Kreditinstitute Käufern von Kreditverträgen Informationen bereitstellen.

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