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Alle Updates zu Offenlegung (Säule 3): ITS, aufsichtliche Offenlegung und EBA-Leitlinien
Eigenmittel & AufsichtsrechtDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2022/2453

Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung von ESG-Risiken (Art. 449a CRR)

EU-AmtsblattEBA/GL/2014/14, EBA/GL/2020/14, EBA/GL/2023/10, DVO (EU) 2024/3172, DVO (EU) 2021/637, DVO (EU) Nr. 650/2014, EU

Ergänzt die DVO (EU) 2021/637 um Vorlagen zur Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken, darunter Übergangs- und physische Klimarisiken sowie die Green Asset Ratio und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio. Betroffen sind große Institute mit börsennotierten Wertpapieren; die erste Offenlegung erfolgte zum Stichtag 31.12.2022, einzelne Kennzahlen wurden gestaffelt eingeführt. Gilt bis 30.12.2026; danach ersetzt durch DVO (EU) 2024/3172, die seit 01.01.2025 anzuwenden ist.

08.01.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Offenlegung (Säule 3): ITS, aufsichtliche Offenlegung und EBA-Leitlinien

Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Offenlegung: Säule-3-Vorlagen der Institute nach CRR (DVO (EU) 2021/637 und 2024/3172 mit ESG, IRRBB und Systemrelevanz-Indikatoren), Einreichung über den zentralen Zugang der EBA, Leitlinien zu Wesentlichkeit und Vertraulichkeit, die Offenlegung der Aufsichtsbehörden nach CRD sowie Standards zum Europäischen zentralen Zugangsportal ESAP.

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Weitere Updates zu Offenlegung (Säule 3): ITS, aufsichtliche Offenlegung und EBA-Leitlinien