Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2016/07
Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition: einheitliche Auslegung von Art. 178 CRR
EBA/GL/2016/07, EBA/GL/2026/05, EU
Harmonisiert die Ausfallerkennung in der EU: Zählung der Verzugstage, Wesentlichkeitsschwellen, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Behandlung von Restrukturierungen und Bedingungen für die Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status. Anwendung spätestens ab 01.01.2021 zusammen mit den RTS zur Wesentlichkeitsschwelle.
- 01.01.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition (Art. 178 CRR)
EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR: 90-Tage-Verzug, Wesentlichkeitsschwellen, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status und Behandlung von Factoring.
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