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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition (Art. 178 CRR)
Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2016/07

Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition: einheitliche Auslegung von Art. 178 CRR

EBAEBA/GL/2016/07, EBA/GL/2026/05, EU

Harmonisiert die Ausfallerkennung in der EU: Zählung der Verzugstage, Wesentlichkeitsschwellen, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Behandlung von Restrukturierungen und Bedingungen für die Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status. Anwendung spätestens ab 01.01.2021 zusammen mit den RTS zur Wesentlichkeitsschwelle.

01.01.2021
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition (Art. 178 CRR)

EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR: 90-Tage-Verzug, Wesentlichkeitsschwellen, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status und Behandlung von Factoring.

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Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition (Art. 178 CRR)