Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationEBAEBA/CP/2025/09
Konsultation zur Änderung der Ausfalldefinition: Factoring und CRR III
EBA/GL/2016/07, EBA/GL/2026/05, EU
Die EBA schlägt vor, beim regresslosen Factoring die Frist für überfällige Rechnungen auf Einzelrechnungsebene von 30 auf 90 Tage anzuheben, und prüft, ob die 1-%-Schwelle für Barwertverluste bei Restrukturierungen weiterhin angemessen ist. Stellungnahmen bis 15.10.2025.
- 15.10.2025
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Ausfalldefinition (Art. 178 CRR)
EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition nach Art. 178 CRR: 90-Tage-Verzug, Wesentlichkeitsschwellen, Indikatoren für unwahrscheinliche Rückzahlung, Rückkehr in den Nicht-Ausfall-Status und Behandlung von Factoring.
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