RTS zu Kriterien für die Anwendung der CRR auf bestimmte Wertpapierfirmen (Art. 5 Abs. 6 IFD)
EBA/GL/2024/03, EBA/GL/2022/10, Art. 8 und 43 VO (EU) 2019/2033, DVO (EU) 2021/2284, Del. VO (EU) 2022/25, Del. VO (EU) 2022/1455, Del. VO (EU) 2024/1771, EU
Konkretisiert die Kriterien, nach denen die zuständige Behörde eine Wertpapierfirma, die Handel für eigene Rechnung oder Emissionsgeschäft mit fester Übernahmeverpflichtung betreibt und eine konsolidierte Bilanzsumme von mindestens 5 Mrd. EUR aufweist, den Anforderungen der CRR unterwerfen kann, insbesondere mit Blick auf systemische Risiken. Betroffene Wertpapierinstitute sollten prüfen, ob sie diese Kriterien erfüllen und damit aufsichtlich wie Kreditinstitute behandelt werden könnten.
- 27.12.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Aufsicht über Wertpapierfirmen: RTS/ITS und EBA-Leitlinien zu IFR und IFD
Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Aufsicht über Wertpapierfirmen nach IFR und IFD: Messung der K-Faktoren und fixen Gemeinkosten, Meldewesen und Offenlegung, aufsichtliche Konsolidierung, Kriterien für die Anwendung der CRR, Säule 2 und Liquidität im SREP, Zusammenarbeit der Behörden sowie Gruppenkapitaltest und Befreiung von Liquiditätsanforderungen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsicht über Wertpapierfirmen: RTS/ITS und EBA-Leitlinien zu IFR und IFD
- 31.10.2025Änderung der ITS zu Meldewesen und Offenlegung von Wertpapierfirmen (Art. 49 und 54 IFR)
- 25.06.2024RTS zur aufsichtlichen Konsolidierung von Wertpapierinstitutsgruppen (Art. 7 Abs. 5 IFR)
- 11.04.2024Finale Leitlinien zum Gruppenkapitaltest für Wertpapierinstitutsgruppen: Anwendung ab 01.01.2025
- 20.11.2023Änderung der ITS zur Offenlegung durch die zuständigen Behörden nach IFD (Art. 57 IFD)
- 31.08.2023RTS zur Messung nicht abgedeckter Risiken bei Wertpapierfirmen für Säule 2 (Art. 40 Abs. 6 IFD)
- 23.08.2023RTS zur spezifischen Liquiditätsmessung bei Wertpapierfirmen im SREP (Art. 42 Abs. 6 IFD)