Kriterien zur Befreiung kleiner Wertpapierinstitute von Liquiditätsanforderungen (Rundschreiben 03/2023 WA)
EBA/GL/2024/03, EBA/GL/2022/10, Art. 8 und 43 VO (EU) 2019/2033, DVO (EU) 2021/2284, Del. VO (EU) 2022/25, Del. VO (EU) 2022/1455, Del. VO (EU) 2024/1771, EU
Die BaFin hat das Rundschreiben 03/2023 WA veröffentlicht, das die Kriterien für die Befreiung kleiner Wertpapierinstitute von bestimmten Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) festlegt.
Dieses Rundschreiben setzt die EBA Guideline zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen um. Es präzisiert, unter welchen Bedingungen die BaFin kleine Wertpapierinstitute von der Anwendung dieser Anforderungen ausnehmen kann.
Die Regelung ist relevant für kleine Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Absatz 16 WpIG, die potenziell von den Liquiditätsanforderungen befreit werden könnten. Sie bietet diesen Instituten eine Orientierungshilfe für die Beantragung einer solchen Befreiung.
Zum Rahmenwerk: Aufsicht über Wertpapierfirmen: RTS/ITS und EBA-Leitlinien zu IFR und IFD
Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Aufsicht über Wertpapierfirmen nach IFR und IFD: Messung der K-Faktoren und fixen Gemeinkosten, Meldewesen und Offenlegung, aufsichtliche Konsolidierung, Kriterien für die Anwendung der CRR, Säule 2 und Liquidität im SREP, Zusammenarbeit der Behörden sowie Gruppenkapitaltest und Befreiung von Liquiditätsanforderungen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsicht über Wertpapierfirmen: RTS/ITS und EBA-Leitlinien zu IFR und IFD
- 31.10.2025Änderung der ITS zu Meldewesen und Offenlegung von Wertpapierfirmen (Art. 49 und 54 IFR)
- 25.06.2024RTS zur aufsichtlichen Konsolidierung von Wertpapierinstitutsgruppen (Art. 7 Abs. 5 IFR)
- 11.04.2024Finale Leitlinien zum Gruppenkapitaltest für Wertpapierinstitutsgruppen: Anwendung ab 01.01.2025
- 20.11.2023Änderung der ITS zur Offenlegung durch die zuständigen Behörden nach IFD (Art. 57 IFD)
- 31.08.2023RTS zur Messung nicht abgedeckter Risiken bei Wertpapierfirmen für Säule 2 (Art. 40 Abs. 6 IFD)
- 23.08.2023RTS zur spezifischen Liquiditätsmessung bei Wertpapierfirmen im SREP (Art. 42 Abs. 6 IFD)