Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2021/01
Leitlinien zur alternativen Behandlung von Tri-Party-Repos bei Großkrediten
EBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, EU
Institute dürfen ihre Risikopositionen aus Tri-Party-Repos durch die dem Triparty-Agenten vorgegebenen Limite ersetzen, wenn sie dessen Schutzvorkehrungen prüfen und Festlegung, Überwachung und Anpassung der Limite nach den Leitlinien regeln. Anwendung ab 28.06.2021.
- 28.06.2021
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Großkrediten: Überschreitungen, Schattenbanken, Tri-Party-Repos
EBA-Leitlinien zur Großkreditobergrenze nach Art. 395 ff. CRR: interne Limite für Risikopositionen gegenüber Schattenbanken, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.
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