Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2021/09
Leitlinien zu Überschreitungen der Großkreditobergrenze und zur Rückkehr in die Einhaltung
EBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, EU
Legt fest, nach welchen Kriterien die Aufsicht eine Überschreitung der Großkreditobergrenze bewertet und welche Frist sie für die Rückführung gewährt. Bei einer Frist über drei Monaten muss das Institut einen Compliance-Plan mit Abbaumaßnahmen, ggf. Kapitalmaßnahmen und Zeitplan vorlegen. Anwendung ab 01.01.2022.
- 01.01.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Großkrediten: Überschreitungen, Schattenbanken, Tri-Party-Repos
EBA-Leitlinien zur Großkreditobergrenze nach Art. 395 ff. CRR: interne Limite für Risikopositionen gegenüber Schattenbanken, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.
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