Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationEBAEBA/CP/2026/06
Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für Limite gegenüber Schattenbanken (CRR III)
EBA/GL/2015/20, EBA/GL/2021/01, EBA/GL/2021/09, EU
Die EBA passt die Leitlinien an die RTS zur Identifizierung von Schattenbanken an: Limite sollen sich künftig auf das Kernkapital statt auf anrechenbare Eigenmittel beziehen, die Wesentlichkeitsschwelle von 0,25 % soll entfallen; Haupt- und Rückfallansatz für die Limitsetzung bleiben. Stellungnahmen bis 09.07.2026, finale Leitlinien stehen noch aus.
- 09.07.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Großkrediten: Überschreitungen, Schattenbanken, Tri-Party-Repos
EBA-Leitlinien zur Großkreditobergrenze nach Art. 395 ff. CRR: interne Limite für Risikopositionen gegenüber Schattenbanken, Bedingungen für die alternative Behandlung von Tri-Party-Repos und Vorgehen bei Überschreitung der Großkreditobergrenze. Die Bildung von Gruppen verbundener Kunden regelt das eigene Rahmenwerk zu verbundenen Kunden.
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