Konsultation zu überarbeiteten Leitlinien für Limite gegenüber Schattenbanken (CRR III)
Die EBA passt die Leitlinien an die RTS zur Identifizierung von Schattenbanken an: Limite sollen sich künftig auf das Kernkapital statt auf anrechenbare Eigenmittel beziehen, die Wesentlichkeitsschwelle von 0,25 % soll entfallen; Haupt- und Rückfallansatz für die Limitsetzung bleiben. Stellungnahmen bis 09.07.2026, finale Leitlinien stehen noch aus.