RTS zu Angaben bei geplantem Erwerb qualifizierter Beteiligungen an ART-Emittenten (Art. 42 MiCA)
EBA/GL/2024/09, ESMA75-453128700-10, Del. VO (EU) 2025/413, EU
Legt abschließend fest, welche Angaben und Unterlagen ein interessierter Erwerber der Aufsicht vorlegen muss, wenn er eine qualifizierte Beteiligung an einem Emittenten wertreferenzierter Token erwerben oder erhöhen will, etwa zu Identität, Zuverlässigkeit, Finanzierung und Vorhaben. Erwerber und Emittenten sollten Anzeigen danach vorbereiten; in Kraft seit 20.04.2025.
- 20.04.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle und Eignung der Leitung bei ART-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleistern (Gemeinsame Leitlinien und RTS)
Gemeinsame Leitlinien von EBA und ESMA zur Eignungsbeurteilung bei Emittenten wertreferenzierter Token und Kryptowerte-Dienstleistern: Anteilseigner mit qualifizierter Beteiligung (Zulassung und Inhaberkontrolle bei Erwerb) sowie Mitglieder des Leitungsorgans; dazu die RTS zu den Angaben, die Erwerber einer qualifizierten Beteiligung an einem ART-Emittenten einreichen müssen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Inhaberkontrolle und Eignung der Leitung bei ART-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleistern (Gemeinsame Leitlinien und RTS)
- 07.08.2026Compliance-Tabelle zu EBA-ESMA-Leitlinien zur Eignungsbeurteilung von Anteilseignern bei ART-Emittenten und CASPs (ESMA75-113276571-1528)
- 27.06.2024Gemeinsame Leitlinien zur Eignung von Anteilseignern und Leitungsorgan bei ART-Emittenten und CASPs
- 20.10.2023Konsultation zur Eignung von Leitungsorgan und Anteilseignern bei ART-Emittenten und CASPs