Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2018/06
Leitlinien zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen: NPE-Strategie ab 5 % NPL-Quote
EBA/GL/2018/06, EBA/GL/2018/10, EBA/GL/2022/13, EU
Alle Kreditinstitute brauchen Prozesse zur Erkennung von NPE und Stundungen und dürfen Stundungen nur gewähren, wenn sie den Kreditnehmer in eine tragfähige Rückzahlung zurückführen. Ab einer Brutto-NPL-Quote von 5 % sind eine NPE-Abbaustrategie, eigene Workout-Einheiten und zusätzliche Governance-Regeln Pflicht. Anwendung ab 31.12.2019; in Deutschland mit der 6. MaRisk-Novelle (RS 10/2021) umgesetzt.
- 31.12.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen: Management und Offenlegung
EBA-Leitlinien zu notleidenden (NPE) und gestundeten Risikopositionen: Abbaustrategie, Governance und Workout-Prozesse, Stundungsmaßnahmen und Erkennung von NPE sowie einheitliche Offenlegungsformate zur Kreditqualität. In Deutschland ist das NPE-Management über die 6. MaRisk-Novelle verankert.
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