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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

EBA/GL/2018/06, EBA/GL/2018/10, EBA/GL/2022/13 ↗, EU

EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen: Management und Offenlegung

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 12.10.2022seit 31.10.2018

12.10.2022
LeitlinienEBAEBA/GL/2022/13

Änderung der NPE-Offenlegungsleitlinien: nur noch für kleine börsennotierte und nicht börsennotierte Institute

Große und andere börsennotierte Institute legen NPE und Stundungen nach den Säule-3-ITS (DVO (EU) 2021/637) offen und fallen aus den Leitlinien heraus. Börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute sowie nicht börsennotierte andere Institute müssen die bisherigen Offenlegungen ab 31.12.2022 weiterführen; neue Anforderungen entstehen nicht.

Anwendung ab 31.12.2022
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
17.12.2018
31.10.2018
LeitlinienEBAEBA/GL/2018/06

Leitlinien zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen: NPE-Strategie ab 5 % NPL-Quote

Alle Kreditinstitute brauchen Prozesse zur Erkennung von NPE und Stundungen und dürfen Stundungen nur gewähren, wenn sie den Kreditnehmer in eine tragfähige Rückzahlung zurückführen. Ab einer Brutto-NPL-Quote von 5 % sind eine NPE-Abbaustrategie, eigene Workout-Einheiten und zusätzliche Governance-Regeln Pflicht. Anwendung ab 31.12.2019; in Deutschland mit der 6. MaRisk-Novelle (RS 10/2021) umgesetzt.

Anwendung ab 31.12.2019
Original öffnen: eba.europa.eu ↗