Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2022/13
Änderung der NPE-Offenlegungsleitlinien: nur noch für kleine börsennotierte und nicht börsennotierte Institute
EBA/GL/2018/06, EBA/GL/2018/10, EBA/GL/2022/13, EU
Große und andere börsennotierte Institute legen NPE und Stundungen nach den Säule-3-ITS (DVO (EU) 2021/637) offen und fallen aus den Leitlinien heraus. Börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute sowie nicht börsennotierte andere Institute müssen die bisherigen Offenlegungen ab 31.12.2022 weiterführen; neue Anforderungen entstehen nicht.
- 31.12.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen: Management und Offenlegung
EBA-Leitlinien zu notleidenden (NPE) und gestundeten Risikopositionen: Abbaustrategie, Governance und Workout-Prozesse, Stundungsmaßnahmen und Erkennung von NPE sowie einheitliche Offenlegungsformate zur Kreditqualität. In Deutschland ist das NPE-Management über die 6. MaRisk-Novelle verankert.
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