Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2018/10
Leitlinien zur Offenlegung notleidender und gestundeter Risikopositionen: Anwendung ab 31.12.2019
EBA/GL/2018/06, EBA/GL/2018/10, EBA/GL/2022/13, EU
Kreditinstitute veröffentlichen in einheitlichen Tabellen Angaben zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen und übernommenen Sicherheiten. Bedeutende Institute mit einer NPL-Quote ab 5 % müssen zusätzliche Tabellen zu Verteilung, Sicherheiten und Abwicklung offenlegen. Anwendung ab 31.12.2019.
- 31.12.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen: Management und Offenlegung
EBA-Leitlinien zu notleidenden (NPE) und gestundeten Risikopositionen: Abbaustrategie, Governance und Workout-Prozesse, Stundungsmaßnahmen und Erkennung von NPE sowie einheitliche Offenlegungsformate zur Kreditqualität. In Deutschland ist das NPE-Management über die 6. MaRisk-Novelle verankert.
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