Änderung der RTS zur starken Kundenauthentifizierung: Kontozugang (Art. 98 PSD2)
EBA/GL/2018/05, EBA/GL/2020/01, Del. VO (EU) 2018/389, EU
Führt für den Abruf von Kontoinformationen über Kontoinformationsdienste eine verpflichtende Ausnahme von der starken Kundenauthentifizierung ein und verlängert den Zeitraum bis zur erneuten Authentifizierung von 90 auf 180 Tage. Kontoführende Zahlungsdienstleister müssen ihre Schnittstellen und Authentifizierungsabläufe anpassen, Kontoinformationsdienste die erneute Authentifizierung ihrer Kunden selbst einholen; die Änderungen gelten seit 25.07.2023.
- 25.12.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Starke Kundenauthentifizierung und Betrugsmeldungen nach PSD2 (RTS SCA & CSC, EBA-Leitlinien)
Technische Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung, ihren Ausnahmen, zur Betrugsüberwachung und zur sicheren Kommunikation mit Drittdiensten über Schnittstellen sowie die halbjährliche statistische Meldung von Zahlungsvorgängen und betrügerischen Zahlungsvorgängen an die Aufsicht nach Art. 96 Abs. 6 PSD2.
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