Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2015/02
Erste Leitlinien zu Sanierungsindikatoren (seit 14.02.2022 aufgehoben)
EBA/GL/2014/06, EBA/GL/2021/11, EBA/GL/2023/06, EU
Legten die Mindestliste qualitativer und quantitativer Sanierungsindikatoren fest, die Institute in ihre Sanierungspläne aufnehmen mussten. Mit Anwendung der Leitlinien EBA/GL/2021/11 am 14.02.2022 aufgehoben und ersetzt.
Zum Rahmenwerk: Sanierungsplanung: Szenarien, Indikatoren und Sanierungskapazität (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zu Szenarien, Mindestliste der Sanierungsindikatoren und Gesamtsanierungskapazität in Sanierungsplänen nach Art. 9 BRRD.
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