Konsultation zum Vorschlag für Leitlinien zur Präzisierung präventiver Sanierungsplanung
EBA/GL/2021/11, EBA/GL/2023/06, EU
Die EIOPA konsultiert Leitlinien zur Spezifizierung qualitativer und quantitativer Indikatoren für präventive Sanierungspläne. Diese Indikatoren umfassen Kapital- und Liquiditätspositionen, Vermögensqualität, Profitabilität, Markt- und makroökonomische Bedingungen sowie operationelle Ereignisse.
Die Konsultation dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD). Die IRRD, die im Januar 2027 in Kraft tritt, etabliert einen maßgeschneiderten Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für (Rück-)Versicherer in Europa. Ziel ist es, die Stabilität des Versicherungssektors zu wahren und die geordnete Abwicklung scheiternder Unternehmen zu ermöglichen.
Die Konsultationsfrist endete am 20.03.2026.
- 20.03.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: Sanierungsplanung: Indikatoren und Sanierungskapazität (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur Mindestliste der Sanierungsindikatoren und zur Berechnung und aufsichtlichen Bewertung der Gesamtsanierungskapazität in Sanierungsplänen nach Art. 9 BRRD.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Sanierungsplanung: Indikatoren und Sanierungskapazität (EBA-Leitlinien)
- 09.12.2025Konsultation zu Leitlinien für Szenarien in der präventiven Sanierungsplanung von Versicherern (Consultation on the proposal for Guidelines to specify further the range of scenarios in pre-emptive recovery planning)
- 19.07.2023Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität: Anwendung ab 11.01.2024
- 09.11.2021Leitlinien zu Sanierungsindikatoren: Anwendung ab 14.02.2022