MeldewesenLeitlinienEBAEBA/GL/2019/05
Überarbeitete Leitlinien zu Refinanzierungsplänen: Senioritäten, GuV-Prognose, FINREP-Abgleich
EBA/GL/2019/05, EBA/GL/2024/04, EU
Die größten Kreditinstitute eines Mitgliedstaats, die von der Aufsicht einbezogen werden, melden ihre Refinanzierungspläne in neuen Vorlagen: Marktrefinanzierung nach Rang (u. a. MREL-fähige Instrumente), Prognose der GuV und Definitionen wie im FINREP. Kleine, nicht komplexe Institute erhalten Erleichterungen. Erster Meldestichtag 31.12.2020; ersetzt EBA/GL/2014/04.
- 31.12.2020
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zum Meldewesen: Refinanzierungspläne und Nachmeldung historischer Daten
EBA-Leitlinien zum Meldewesen außerhalb der ITS: einheitliche Vorlagen für die Refinanzierungspläne der größten Kreditinstitute und ein gemeinsamer Ansatz, wie weit Institute fehlerhafte Meldedaten rückwirkend korrigieren und nachmelden müssen.
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