MeldewesenKonsultationEBAEBA/CP/2023/06
Konsultation zur Nachmeldung historischer Daten bei Meldefehlern
EBA/GL/2019/05, EBA/GL/2024/04, EU
Die EBA schlägt einen einheitlichen Ansatz vor, wie viele Vorperioden Institute nach Fehlerkorrekturen erneut melden müssen, und setzt damit eine Empfehlung aus ihrem Bericht zu den Meldekosten um. Stellungnahmen bis 31.07.2023.
- 31.07.2023
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zum Meldewesen: Refinanzierungspläne und Nachmeldung historischer Daten
EBA-Leitlinien zum Meldewesen außerhalb der ITS: einheitliche Vorlagen für die Refinanzierungspläne der größten Kreditinstitute und ein gemeinsamer Ansatz, wie weit Institute fehlerhafte Meldedaten rückwirkend korrigieren und nachmelden müssen.
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