Konsultation zur Vereinfachung der ITS zum Meldewesen (Änderung der DVO (EU) 2024/3117)
EBA/GL/2019/05, EBA/GL/2024/04, DVO (EU) 2021/453, DVO (EU) 2024/855, EU
Die EBA schlägt ein umfassendes Vereinfachungspaket für die ITS zum aufsichtlichen Meldewesen vor: Die Zahl der Datenpunkte soll trotz neuer Anforderungen zu IFRS 18, ESG und FRTB um rund die Hälfte sinken, kleine und nicht komplexe Institute sollen stärker entlastet und Stresstest- und Benchmarking-Datenabfragen in das reguläre Meldewesen integriert werden. Die Konsultation läuft bis 10.07.2026 (Änderungen in FINREP zu IFRS 18 bis 10.05.2026); die Änderungen sollen ab September 2027 gelten. Institute sollten prüfen, welche Meldebögen entfallen oder neu hinzukommen, und ihre Meldeprojekte darauf ausrichten.
Zum Rahmenwerk: Meldewesen: Änderungs-ITS, FRTB- und Liquiditätsmeldung, EBA-Leitlinien
Ändernde und ergänzende technische Standards zum aufsichtlichen Meldewesen neben den Stamm-ITS (Änderungen der DVO 680/2014 und 2021/451, LCR- und ALMM-Meldung, IRRBB- und FRTB-Meldung, Vereinfachungspaket der EBA) sowie EBA-Leitlinien zu Refinanzierungsplänen und zur Nachmeldung historischer Daten.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Meldewesen: Änderungs-ITS, FRTB- und Liquiditätsmeldung, EBA-Leitlinien
- 09.12.2025Änderung der ITS zum Meldewesen: operationelles Risiko unter CRR III (Art. 430 CRR)
- 24.04.2024Änderung der ITS zum Meldewesen: Meldung des Zinsrisikos im Anlagebuch IRRBB (Art. 430 CRR)
- 09.04.2024Leitlinien zur Nachmeldung historischer Daten im EBA-Meldewesen
- 18.04.2023Konsultation zur Nachmeldung historischer Daten bei Meldefehlern
- 22.12.2022Änderung der ITS zum Meldewesen: Eigenmittel, Belastung, Liquidität, G-SRI-Daten (Art. 430 CRR)
- 16.03.2021ITS zu besonderen Meldepflichten für Marktrisiken nach FRTB (Art. 430b CRR)